Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich, Angebot, Annahme

  1. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung insbesondere auch für die Nachorders vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn sie bei zukünftigen Bestellungen nicht ausdrücklich in Bezug genommen werden oder der Kunde zu anderen Bedingungen bestellt, ohne dass wir ausdrücklich widersprechen.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme eines Auftrages erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Rechnungsstellung bei Lieferung.
  4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten stellen keine Eigenschaftszusicherung dar und sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

II. Lieferung, Leistung, Liefertermine

  1. Produkte, die auf Grund technischer Änderungen oder Anpassungen von der Be -stellung abweichen, sind vertragsgemäß, wenn sie im übrigen funktionstauglich sind.
  2. Wir behalten uns das Recht zu Teillieferungen und Teilrechnungsstellung vor.
  3. Wir sind bestrebt, vereinbarte Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten; Verzug tritt jedoch erst dann ein, wenn wir innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist von 2 Wochen Waren nicht zum Versand gebracht haben.
  4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen im Falle höherer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willen liegen, z.B. Betriebs-störungen, Verzögerung in der Belieferung durch unsere Vorlieferanten oder Streik. Die Fristverlängerung beträgt im Höchstfall 1 Monat; danach sind sowohl wir als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Lieferverzug berechtigt den Kunden unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Befindet sich der Kunde mit der Erfüllung seiner Schuld aus der Geschäftsverbindung in Verzug, so sind wir zur Lieferung nur gegen Barzahlung oder anderweitige Sicher-stellung des Kaufpreises unter sonstigen Zahlungsverpflichtungen verpflichtet.
  7. Soweit wir eine Leistungsstörung zu vertreten haben (wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10% des entspre-chenden Warenwertes begrenzt.
  8. Grundsätzlich ist die Angabe eines Liefertermins unverbindlich. Fixtermine gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt worden sind. Die Lieferung erfolgt im Laufe des vereinbarten Tages, dabei gelten folgende Zeitfenster: Definition Liefertermine: früh bis ca. 09.00 Uhr, vormittags bis ca. 12.00 Uhr. Keine Fixterminzusagen oder „just in time“ möglich.

Auf Grund der allgemein bekannten Transport- und Verkehrsprobleme bitten wir um Verständnis, dass wir keinerlei Wartezeiten, Wartezeiten-Rechnungen bzw. Ausfall-Rechnungen akzeptieren. Mit unserer Auftragsbestätigung nennen wir Ihnen zunächst den „voraussichtlichen Liefertermin“ zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung. Den endgültigen Liefertag teilen wir Ihnen mit unserem Lieferavis mit.

III. Versand

  1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportschäden oder Verluste sind vom ausführenden Transportunternehmer bestätigen zu lassen. Wir behalten uns vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort, sondern auch von einem anderen Ort aus vorzunehmen.
  2. Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Der Gefahrenübergang bleibt hiervon unberührt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen und evtl. Rügen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung uns anzuzeigen.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Lager und ohne Verpackung.
  2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig; Zahlungen haben ohne Abzug innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen und sind bis dahin gestundet.
  3. Alle uns entstehenden Kosten durch die von uns lediglich erfüllungshalber entgegen-genommenen Wechsel und Schecks, insbesondere Diskontspesen und Zinsen, gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Ab Fälligkeit können Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB bei Beteiligung von Verbrauchern und 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB bei Beteiligung von Nicht-Verbraucher berechnet wer-den. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Bei Zahlungsverzug oder -unfähigkeit werden sämtliche Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig.
  6. Verweigert der Kunde die Abnahme, so gerät er in Annahmeverzug und wird vor -leistungspflichtig.
  7. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren oder Muster bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware in handelsüblicher Weise im Rahmen eines ordnungs -gemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er ist verpflichtet Drittpersonen gegenüber unsere Eigentumsrechte geltend zu machen und uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn von dritter Seite aus Ansprüche auf die Ware erhoben werden, bzw. die Zwangsvoll -streckung eingeleitet wird.
  3. Gerät der Kunde mit der Bezahlung irgendeiner Schuld aus der Geschäftsverbindung in Verzug, so können wir die Rückgabe unserer Ware verlangen, ohne dadurch vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde gewährt uns hierzu jederzeit Zutritt zu seinen Räumlichkeiten oder Baustellen.
  4. Durch Weiterverkauf entstehende Forderungen gelten automatisch bis zur Höhe unserer offenen Forderungen als an uns abgetreten. Eingehende Erlöse sind un verzüglich an uns abzuführen. Die Drittschuldner und die Höhe der Forderung hat der Kunde uns auf Verlangen mitzuteilen. Wir sind berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen.

VI. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe:

  1. Der Unternehmer (Nicht-Verbraucher) als Kunde ist verpflichtet, uns Mängel un- verzüglich, jedoch spätestens innerhalb 8 Tagen nach Eingang des Liefergegen -standes schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmer für bewegliche Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk bestimmt sind in Ab weichung von der gesetzlichen Bestimmung 1 Jahr, für Verbraucher bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
  3. Wir gewähren eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werksarbeit. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt:

a.) All diejenigen Teile einer Lieferung, welche Mängel aufweisen, die nachweislich in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen einer fehlerhaften Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden, sind nach unserem billigen Ermessen unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern. Uns ist jedoch die Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel an Ort und Stelle nachzuprüfen bzw. nachprüfen zu lassen. Zur Vornahme aller evtl. notwendig werdenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach vorheriger Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten sind wir von der Mangelhaftung befreit.

b.) Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, nur die Kosten der Ersatzlieferung einschließlich des Versandes sowie der bei uns entstehenden Ein- und Ausbaukosten. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, soweit der Kunde nicht bereit ist, seine vertraglichen Verpflichtungen Zug um Zug mit der Mangelbeseitigung zu erfüllen.

c.) Es wird auch etwa seitens des Bestellers selbst vorgenommene unsach  getragen wir, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, nur die Kosten der Ersatzlieferung einschließlich des Versandes sowie der bei uns entstehenden Ein- und Ausbaukosten. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, soweit der Kunde nicht bereit ist, seine vertraglichen Verpflichtungen Zug um Zug mit der Mangelbeseitigung zu erfüllen.

c.) Es wird auch etwa seitens des Bestellers selbst vorgenommene unsachgemäße und ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Veränderungs- oder Instandsetzungsarbeiten die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.

d.) Bei DIN-genormten Waren gelten die DIN-Toleranzen. Andere Toleranzen haben nur Gültigkeit, wenn sie auf unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten sind.

VII. Haftungsbeschränkung

Haben wir auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufzukommen, so haften wir nach folgender Einschränkung:

  1. Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit:
    Die Haftung bei Verletzung von Leib, Körper und Gesundheit besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und typischen Schäden begrenzt.
  2. Haftung bei sonstigen Schäden:
    Für leicht fahrlässige durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht.

VIII. Datenschutz

Wir speichern und verarbeiten die im Rahmen der Geschäftsbedingung mit unserem Kunden enthaltenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gemäß DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

IX. Teilnichtigkeit, Schriftform

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültig-keit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unverzüglich eine neue wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, zu vereinbaren.
  2. Kunde und Verkäufer verzichten auf den Einwand jeglicher mündlicher Nebenabreden.

X. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem mit uns geschlossenen Vertrag abzutreten.
  2. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
  4. Erfüllungsort ist Großbettlingen.
  5. Großbettlingen wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt ebenfalls für Schecks oder sonstige Urkunden, selbst wenn sie an anderen Orten zahlbar gestellt sind, und für Ansprüche, die zuvor im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht wurden.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf der Webseite www.bailer-daemmstoffe.de abrufbar.